Fortbildungspflicht §34c
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Fortbildungspflicht für Finanzberater mit Erlaubnis nach § 34c GewO seit dem 01.08.2018
Die Vorschriften zur Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler/Vermittler sind in Kraft getreten. Bis Ende 2020 mussten Verwalter und Makler/Vermittler das vorgeschriebene Fortbildungspensum erstmals erbringen.
20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler/-vermittler ab sofort absolvieren. Das sieht das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vor, das am 1.8.2018 in Kraft getreten ist. Die Details der Fortbildungspflicht sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt.
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